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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden. Mit der schriftlichen Anmeldung akzeptieren Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Akademie für Sprachen und Integration in 55437 Nieder-Hilbersheim. Anders lautenden Inhalten wiedersprechen wir hiermit ausdrücklich!

1. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt schriftlich durch ein Anmeldeformular, eine Auftragsbestätigung oder einen Unterrichtsvertrag und ist damit verbindlich. Die Schulungs- und Unterrichtszeiten sind auf den individuellen Formularen entsprechend des gewünschten Schulungsprogramms geregelt und nicht mehr veränderbar.

2. Schulungs- bzw. Unterrichtskosten

Die Kosten sind in allen Schulungs- und Unterrichtsverträgen individuell geregelt. Sie unterscheiden sich durch Unterrichtsdauer (z.B.: 30, 45, 50, 60, oder 2 x 45 Minuten), der Unterrichtsart (z.B.: Integrationskurs, Frühkindliche Fremdsprachenerziehung, Schulunterricht an Grund- und weiterführenden Schulen, Erwachsenenbildung, Seniorenbildung, Firmentraining etc.) und dem daraus resultierenden unterschiedlichen Vorbereitungsaufwand. Die Kursgebühren müssen mindestens 10 Arbeitstage vor Unterrichtsbeginn eingegangen sein. Andere Vereinbarungen sind ausdrücklich vertraglich geregelt. Sind die Kursgebühren zum festgelegten Zeitpunkt nicht auf dem Geschäftskonto eingegangen, erlischt der gesamte Anspruch auf die entsprechende Maßnahme. Die Kosten werden dem Vertragspartner in voller Höhe in Rechnung gestellt.

3. Kosten für Unterrichtsmaterial

Wir unterscheiden zwischen den Bildungsprogrammen, die Unterrichtsmaterialien benötigen und denen, die ohne gesonderte Materialien auskommen. Die Kurse, in denen Unterrichtsmaterialien benötigt werden, sind vertraglich gekennzeichnet. Grundsätzlich sind bei den Unterrichtskosten die Materialkosten nicht inbegriffen. Sie werden entsprechend des Kursbedarfes gesondert in Rechnung gestellt.

4. Fahrt- bzw. Reisekosten

Fahrt- bzw. Reisekosten werden den Anfahrtswegen entsprechend berechnet.

5. Raummieten

Unsere Unterrichtsmaßnahmen finden meist in Räumen von Vertragspartnern statt. Sollten für Räume Raummieten fällig werden, gehen diese zu Lasten des Auftraggebers bzw. der Vertragspartner.

6. Einstufungstest, Abschlussprüfungen, Nachbetreuung, Zertifikate

Diese werden gesondert vertraglich festgelegt und berechnet.

7. Teilnehmerzahl

Wir müssen bei den verschiedenen Kursangeboten verschiedene Teilnehmerzahlen festlegen; deshalb unterscheiden wir zwischen

- Kinderkursen, da einige Lernmethoden eine bestimmte Anzahl von Teilnehmern voraussetzt und der
- Erwachsenenbildung. Hier werden keine Mindestteilnehmerzahlen benötigt

Alle Kurse haben allerdings eine Teilnehmerzahl von 1 bis maximal 10 bzw. bei Kinderkursen bis maximal 12 Teilnehmer/innen

8. Durchführung der Kurse/ Rücktritt vom Kurs/Haftung

Kursverhinderungen der Schüler werden nicht erstattet und können nicht nachgeholt werden. Ein Rücktritt nach erfolgtem Vertragsabschluss ist unmöglich. Werden schwere Erkrankungen oder Unfälle schriftlich und autorisiert belegt (ärztliches Attest) , können Folgekurse belegt werden.

Kinderkurse

Die Kinder sind im Schülerkurs über die Haftpflicht-/Kranken- bzw. Unfallversicherung der Eltern versichert. Vertraglich festgelegt sind die Eltern für den Hol- und Bringdienst ihres Kindes voll verantwortlich. Auch diesen Weg verpflichten sich die Eltern zu versichern. Die Kursleiter benötigen zum Schutz der Kinder Informationen über alle (chronische wie akute) Erkrankungen Ihres Kindes (z.B. Stoffwechselerkrankungen, Epilepsie, Allergie, Asthma, Bluterkrankheit etc.). Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten müssen während der Unterrichtszeiten für den Dozenten erreichbar sein. Sollten wiederholt Schwierigkeiten durch das Verhalten eines Kindes im Kurs entstehen, werden die Eltern, die Erziehungsberechtigten oder die Vertragspartner darüber informiert und es wird gemeinsam mit dem Dozenten eine Problemlösung herbeigeführt. Nicht oder unpünktliches Erscheinen zu den vereinbarten Unterrichtszeiten geht zu Lasten der Eltern, der Erziehungsberechtigten oder der Vertragspartner.

Erwachsenenbildung

Alle Teilnehmer der Kurse sind für ihre wie o. g. Versicherungspflicht und ihr Verhalten eigenverantwortlich und werden ggf. dafür zur Rechenschaft gezogen. Im Falle des zu späten oder nicht Erscheinens des Schülers geht das zu Lasten des Schülers bzw. des Vertragspartners.

Der Auftraggeber hat im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht für den Versicherungsschutz und das Verhalten seiner Mitarbeiter/innen zu haften. Die Akademie für Sprachen und Integration übernimmt keinerlei Haftungsverantwortung.

9. Erkrankungen

Im Falle des Fernbleibens eines Schülers auf Grund von Krankheit werden die Unterrichtseinheiten nicht nachgeholt. Sollten längere Krankheiten unverhofft eintreten, können diese Ausfallzeiten in einem Folgekurs nachgeholt werden. Voraussetzung ist allerdings ein ärztliches Attest, dass diese Tatsachen belegt.

Ausfallzeiten der Kursdozenten werden nachgeholt oder durch einen Ersatzlehrer abgehalten. Daraus können Kurs- und Zeitverschiebungen entstehen.

10. Weisungsbefugnisse

Im Falle von wiederholtem Fehlverhalten durch einen Schüler in einem Kurs behält sich die Akademie für Sprachen und Integration vor, den Schüler zum Wohle der Gruppe aus dem Lernprozess auszuschließen. Damit entfällt jeglicher Anspruch auf Gebührenrückerstattung oder eine Wiederaufnahme in einen Kurs.

11. Datenschutzbestimmung

Alle Daten werden strikt vertraulich behandelt. Siehe Datenschutzserklärung.

12. Änderungen

Die Akademie für Sprachen und Integration behält sich Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, des Bildungsprogramms, der Verträge und Preise ausdrücklich vor.

13. Salvatorische Klausel

Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen, bleiben die übrigen Teile dieser AGB in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Der unwirksame Teil oder die unwirksame Definierung wird dann durch eine veränderte Formulierung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Formulierung in rechtswirksamer Weise auf allen gesetzlichen Ebenen am Nächsten kommt. Sollten daraus resultierend bei den AGBs, den Verträgen und Geschäftsabschlüssen Lücken bestehen, so werden Auftraggeber und Auftragnehmer für deren Richtigstellung sorgen und Regelungen finden, die den Zweck des Vertrages erfüllen.

14. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Bingen am Rhein