Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden. Mit der schriftlichen
Anmeldung akzeptieren Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Akademie für Sprachen und Integration in 55437 Nieder-Hilbersheim. Anders lautenden Inhalten wiedersprechen wir hiermit ausdrücklich!
1. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt schriftlich durch ein Anmeldeformular, eine Auftragsbestätigung oder einen Unterrichtsvertrag und ist damit
verbindlich. Die Schulungs- und Unterrichtszeiten sind auf den individuellen Formularen entsprechend des gewünschten Schulungsprogramms
geregelt und nicht mehr veränderbar.
2. Schulungs- bzw. Unterrichtskosten
Die Kosten sind in allen Schulungs- und Unterrichtsverträgen individuell geregelt. Sie unterscheiden sich durch Unterrichtsdauer (z.B.: 30,
45, 50, 60, oder 2 x 45 Minuten), der Unterrichtsart (z.B.: Integrationskurs, Frühkindliche Fremdsprachenerziehung, Schulunterricht an Grund-
und weiterführenden Schulen, Erwachsenenbildung, Seniorenbildung, Firmentraining etc.) und dem daraus resultierenden unterschiedlichen
Vorbereitungsaufwand. Die Kursgebühren müssen mindestens 10 Arbeitstage vor Unterrichtsbeginn eingegangen sein. Andere Vereinbarungen
sind ausdrücklich vertraglich geregelt. Sind die Kursgebühren zum festgelegten Zeitpunkt nicht auf dem Geschäftskonto
eingegangen, erlischt der gesamte Anspruch auf die entsprechende Maßnahme. Die Kosten werden dem Vertragspartner in voller Höhe in
Rechnung gestellt.
3. Kosten für Unterrichtsmaterial
Wir unterscheiden zwischen den Bildungsprogrammen, die Unterrichtsmaterialien benötigen und denen, die ohne gesonderte Materialien auskommen.
Die Kurse, in denen Unterrichtsmaterialien benötigt werden, sind vertraglich gekennzeichnet. Grundsätzlich sind bei den
Unterrichtskosten die Materialkosten nicht inbegriffen. Sie werden entsprechend des Kursbedarfes gesondert in Rechnung gestellt.
4. Fahrt- bzw. Reisekosten
Fahrt- bzw. Reisekosten werden den Anfahrtswegen entsprechend berechnet.
5. Raummieten
Unsere Unterrichtsmaßnahmen finden meist in Räumen von Vertragspartnern statt. Sollten für Räume Raummieten fällig
werden, gehen diese zu Lasten des Auftraggebers bzw. der Vertragspartner.
6. Einstufungstest, Abschlussprüfungen, Nachbetreuung, Zertifikate
Diese werden gesondert vertraglich festgelegt und berechnet.
7. Teilnehmerzahl
Wir müssen bei den verschiedenen Kursangeboten verschiedene Teilnehmerzahlen festlegen; deshalb unterscheiden wir zwischen
- Kinderkursen, da einige Lernmethoden eine bestimmte Anzahl von Teilnehmern voraussetzt und der
- Erwachsenenbildung. Hier werden keine Mindestteilnehmerzahlen benötigt
Alle Kurse haben allerdings eine Teilnehmerzahl von 1 bis maximal 10 bzw. bei Kinderkursen bis maximal 12 Teilnehmer/innen
8. Durchführung der Kurse/ Rücktritt vom Kurs/Haftung
Kursverhinderungen der Schüler werden nicht erstattet und können nicht nachgeholt werden. Ein Rücktritt nach erfolgtem
Vertragsabschluss ist unmöglich. Werden schwere Erkrankungen oder Unfälle schriftlich und autorisiert belegt (ärztliches Attest)
, können Folgekurse belegt werden.
Kinderkurse
Die Kinder sind im Schülerkurs über die Haftpflicht-/Kranken- bzw. Unfallversicherung der Eltern versichert. Vertraglich festgelegt sind die
Eltern für den Hol- und Bringdienst ihres Kindes voll verantwortlich. Auch diesen Weg verpflichten sich die Eltern zu versichern.
Die Kursleiter benötigen zum Schutz der Kinder Informationen über alle (chronische wie akute) Erkrankungen Ihres Kindes (z.B.
Stoffwechselerkrankungen, Epilepsie, Allergie, Asthma, Bluterkrankheit etc.). Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten müssen während
der Unterrichtszeiten für den Dozenten erreichbar sein. Sollten wiederholt Schwierigkeiten durch das Verhalten eines Kindes im Kurs
entstehen, werden die Eltern, die Erziehungsberechtigten oder die Vertragspartner darüber informiert und es wird gemeinsam mit dem Dozenten
eine Problemlösung herbeigeführt. Nicht oder unpünktliches Erscheinen zu den vereinbarten Unterrichtszeiten geht zu Lasten der
Eltern, der Erziehungsberechtigten oder der Vertragspartner.
Erwachsenenbildung
Alle Teilnehmer der Kurse sind für ihre wie o. g. Versicherungspflicht und ihr Verhalten eigenverantwortlich und werden ggf.
dafür zur Rechenschaft gezogen. Im Falle des zu späten oder nicht Erscheinens des Schülers geht das zu Lasten des Schülers
bzw. des Vertragspartners.
Der Auftraggeber hat im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht für den Versicherungsschutz und das Verhalten seiner Mitarbeiter/innen zu haften. Die
Akademie für Sprachen und Integration übernimmt keinerlei Haftungsverantwortung.
9. Erkrankungen
Im Falle des Fernbleibens eines Schülers auf Grund von Krankheit werden die Unterrichtseinheiten nicht nachgeholt. Sollten längere
Krankheiten unverhofft eintreten, können diese Ausfallzeiten in einem Folgekurs nachgeholt werden. Voraussetzung ist allerdings ein ärztliches
Attest, dass diese Tatsachen belegt.
Ausfallzeiten der Kursdozenten werden nachgeholt oder durch einen Ersatzlehrer abgehalten. Daraus können Kurs- und Zeitverschiebungen
entstehen.
10. Weisungsbefugnisse
Im Falle von wiederholtem Fehlverhalten durch einen Schüler in einem Kurs behält sich die Akademie für Sprachen und Integration
vor, den Schüler zum Wohle der Gruppe aus dem Lernprozess auszuschließen. Damit entfällt jeglicher Anspruch auf Gebührenrückerstattung
oder eine Wiederaufnahme in einen Kurs.
11. Datenschutzbestimmung
Alle Daten werden strikt vertraulich behandelt. Siehe Datenschutzserklärung.
12. Änderungen
Die Akademie für Sprachen und Integration behält sich Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, des Bildungsprogramms,
der Verträge und Preise ausdrücklich vor.
13. Salvatorische Klausel
Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen, bleiben
die übrigen Teile dieser AGB in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Der unwirksame Teil oder die unwirksame
Definierung wird dann durch eine veränderte Formulierung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Formulierung in rechtswirksamer
Weise auf allen gesetzlichen Ebenen am Nächsten kommt. Sollten daraus resultierend bei den AGBs, den Verträgen und Geschäftsabschlüssen
Lücken bestehen, so werden Auftraggeber und Auftragnehmer für deren Richtigstellung sorgen und Regelungen finden, die den
Zweck des Vertrages erfüllen.
14. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Bingen am Rhein